MPU wegen Alkohol

Der Untersuchungsanlass bei etwa 55 bis 60 Prozent aller Gutachten ist Alkohol.

Eine MPU wird angeordnet

  • Wenn ein Fahrer im Straßenverkehr mehrfach mit mehr als 0,5 Promille Alkohol aufgefallen ist.
  • Bei einmaliger Auffälligkeit mit 1,6 Promille, in einzelnen Bundesländern auch bei 1,1 Promille.
Abstinenzkontrollen

Abstinenzkontrollen

Manchmal ist ein Verzicht auf Alkohol für ein positives MPU Ergebnis erforderlich. Ich informiere Sie gerne, ob Sie für Ihre Medizinisch-Psychologische Untersuchung einen Abstinenznachweis benötigen und wie lange Sie diesen führen müssen.

Nutzen Sie die Sperrfrist um die Abstinenznachweise zu erbringen. Wer über einen längeren Zeitraum auf Alkohol oder Drogen verzichtet und dies nachweisen muss, kann das durch Haar- und Urinuntersuchungen tun.

Bei einer Haaranalyse gilt, dass 1 cm Haar über ca. 1 Monat Auskunft gibt. Mit 3 cm langen Haaren können Sie also drei Monate Abstinenz nachweisen.

Wer seinen Nachweis über die Alkohol- oder Drogenfreiheit nicht über die Haaranalyse erbringen möchte oder kann, hat die Möglichkeit, den Abstinenznachweis auch durch Urinanalysen zu belegen. Bei einer Urinuntersuchung kann die Aufnahme selbst geringer Mengen an Alkohol oder Drogen für einen bestimmten Zeitraum nachgewiesen werden.

Zum Urin-Screening werden Sie kurzfristig und zu Zeiten, die für Sie nicht vorhersehbar sind, einbestellt. Diese Termine sind verpflichtend. 

Urinproben sind eine zuverlässige Methode der Abstinenzkontrolle. Die Ergebnisse der Kontrollen werden für die MPU nur anerkannt, wenn das Verfahren den amtlichen Richtlinien entspricht.

Erhöhte Blut- oder Leberwerte müssen nicht immer die Folge von Alkoholkonsum sein, sie können auch durch Krankheiten und Medikamente bedingt sein. Die Gutachter der MPU gehen trotzdem bei hohen Werten meist davon aus, dass Alkohol konsumiert wurde. Lassen Sie also Ihre Abstinenzkontrolle unbedingt durch einen Spezialisten durchführen. Ich vermittle Ihnen gerne einen kompetenten Arzt und gebe weitere Ratschläge.

Die Blut- oder Leberwerte werden heute nicht mehr als Abstinenznachweis anerkannt. Sie dienen nur noch als Indiz, aber nicht mehr als Nachweis der Abstinenz. Wenn diese Werte begleitend erhoben werden, dann unterstützt das die Aussagekraft der Haaranalysen oder der Urinscreenings.

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