MPU aus verkehrs- oder strafrechtlichen Gründen
Eine MPU kann auch bei Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol, bei psychischen oder körperlichen Problemen oder aus weiteren Gründen angeordnet werden. Dies sind z.B.
- Wenn ein Fahrer schwerwiegende Verkehrsverstöße begangen hat oder strafrechtlich aufgefallen ist, z.B. mit hoher Aggressivität und geringer Impulskontrolle.
- Wenn der Fahrer bereits eine MPU-Begutachtung hatte und innerhalb der Probezeit Auffälligkeiten hinzukommen.
- Bei bestimmten Berufsgruppen oder der Erteilung einer Fahrerlaubnis vor dem achtzehnten Lebensjahr.
- Wenn körperliche Erkrankungen oder Einschränkungen vorliegen, die die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen können.
- Bei psychischen Erkrankungen, die einen Einfluss auf die Konzentration haben können.
- Bei nachlassender Fahrtüchtigkeit im Alter wie etwa Altersdemenz.
- Wenn Psychosen vorliegen, bei denen ein sicheres Fahren infolge der Emotionen nicht mehr möglich ist.
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